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Unser Gewässer & Tageskarten

Voller Stolz können wir euch mitteilen, das wir die Torrener Ache als unser eigenes Zefix FlyFishing Gewässer im Angebot haben ! Zusätzlich bekommt ihr bei uns auch noch Karten für die traumhafte Alm. Beide Gewässer liegen im wunderschönen Österreich und die Fliegenfischerei in dieser Umgebung ist eine wahre Freude. Neben den herrlichen Salmoniden dürft ihr in beiden Gewässern ein aktives Catch & Release betreiben und in der Torrener Ache ist es möglich das ganze Jahr über die Fliege zu präsentieren.

Torrener Ache

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Golling

Gewässer
Kartenausgabe
Bestimmungen
Fischarten
Wegbeschreibung
Unterkunft
Gewässer

Gewässerinformationen

Der gesamte Talverlauf wird durchflossen von einem Bach, der uneinheitlich Torrenerache (auch: Torrener Ache), Torrenerbach (auch: Torrener Bach) oder Fischbach bezeichnet wird. Laut SAGIS, dem amtlichen Geografischen Informationssystem des Landes Salzburg, handelt es sich bei dem Bach sowohl im steilen oberen Talabschnitt als auch bei dem im ebenen Talboden um die Torrenerache,benannt nach der Gollinger Ortschaft und Katastralgemeinde Torren. Der Wasserlauf entspringt im Göllmassiv östlich des Pfaffenkegels und nordöstlich des Torrener Jochs auf 1740 m noch auf österreichischem Staatsgebiet. Nach rund drei Flusskilometern durchfließt die Ache die Obere und Untere Jochalm und nach weiteren drei Kilometern starken Gefälles erreicht sie den breiten ebenen Talboden des Bluntautals.

Dieser obere Lauf des Bachs wird aber mehrheitlich als eigener Bachlauf namens Fischbach gesehen. Diese Bezeichnung für das Gewässer im Steilabschnitt findet sich schon im Franciscäischen Kataster. Auch die Beschreibung von Biotopen im Salzburger Naturschutzbuch verwendet die Bezeichnung Fischbach.

Wo bei dieser Betrachtungsweise die Torrenerache entspringt bzw. ob diese erst ab dem Zusammenfluss des Fischbachs mit zwei anderen Bächen so genannt wird, ist unklar. Denn wenige hundert Meter nachdem der Fischbach den Talboden erreicht hat, nimmt er orografisch rechts zwei Bäche auf: den Höllbach und kurz davor das Wasser des Bluntauwasserfalls, das auch als Weiße Torren bezeichnet wird; und der Höllbach wird auf Karten auch als Torrenerache verzeichnet.

Ab dem ebenen Talboden passiert die Torrenerache nach rund drei Flusskilometern die Bluntauseen und gelangt – gemeinsam mit dem Fischbach gerechnet – nach insgesamt gut zehn Kilometern an den Ausgang des Bluntautals. Letztlich passiert die Ache den Weiler Steghof und mündet nach 11,9 Kilometern ihres Laufs auf 465 m Seehöhe linksseitig in die Salzach. Fallweise wird auch dieser untere Bachlauf als Fischbach bezeichnet.

Im oberen Teil ihres Laufs nimmt die Torrenerache bzw. der Fischbach einige kleine unbenannte Seitenbäche auf, und nach Bluntauwasserfall und Höllbach bringt unmittelbar danach linksseitig noch der Kehrgraben Wasser hinzu.

Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Bluntautal

Kartenausgabe

Tageskarte 60,00 € ( Steuerbuch 7,00 € )

Jahreskarte – auf Anfrage

—————–

Deutschland

Zefix FlyFishing | Winterstrasse 5 | 81543 München

+49 (0) 151 27 555984 | info@zefixflyfishing.de

 

Österreich

Tourismusinformation Golling | Markt 85 | 5440 Golling an der Salzach

+43 (0) 6244 4356 | office@golling.info

Bestimmungen

Bestimmungen für die Torrener Ache

Bestimmungen Tageserlaubnisschein Torrener Ache

(Lage: Golling a.d. Salzach, von oberhalb Bärenwirt bis zur Mündung in die Salzach)

Der Tageserlaubnisschein ist nur gültig in Verbindung mit einem gültigen Lichtbildausweis und einer gültigen amtlichen Gastfischerkarte des Landes Salzburg.

Gewässerlänge: ca. 8 km

Saison: ganzjährig (Einschränkung: Vollständiges Watverbot zur Laichzeit von 01.01. – 15.03.)

1. Das Fischen ist nur zum gültigen Datum der Lizenz und im Hauptfluss der Torrener Ache erlaubt.

2. Alle Zuflüsse der Torrener Ache sind ausgewiesene Schutzzonen. In diesen ist das Fischen nicht erlaubt.

3. Das Fischen von Brücken, Dämmen oder anderen künstlichen Flussbauwerken, deren Höhe diejenige des Wasserspiegels übertrifft, ist verboten.

4.Nur das Fliegenfischen mit einer Fliegenrute und maximal zwei angeknüpften künstlichen Fliegen (Trockenfliege, Nassfliege, Nympheoder Streamer bis 5cm hergestellt durch Fliegenbinden) ist erlaubt. Ausnahme: Das Fischen mit Streamer (bis max. 5cm Gesamtlänge) ist nur erlaubt von der Mündung in die Salzach bis unterhalb Lerchenmühle. Oberhalb der Lerchenmühle ist das Fischen mit jeglicher Art von Streamer verboten!

5. Das Spinnfischen sowie jede andere Angelmethode, ist nicht erlaubt! Das Angeln vom Boot ist verboten.

6. Der Gebrauch von widerhakenlosen Haken (Schonhaken) ist Vorschrift.

7. Die erlaubte maximale Länge der Fliege (Trockenfliege, Nassfliege, Nymphe oder Streamer hergestellt durch Fliegenbinden) ist 5cm.

8. Der Gebrauch von Spinnblättern oder Twister-Schwänzen an der Fliege ist verboten.

9. Der Gebrauch einer zusätzlichen Beschwerung (Klemmblei, Softweight, etc.) an der Flugschnur/dem Leader/dem Vorfach ist nicht erlaubt.

10. Der Gebrauch von aromatisierten Bestandteilen der Fliege sowie der Gebrauch von Spray oder Flüssigkeiten mit Parfüm/Aroma ist nicht erlaubt.

11. Das Anfüttern sowie das Fehlhaken von Fischen ist verboten.

12. Wenn Sie mehr als drei Fische der selben Spezies an einem Ort innerhalb der Schonzeit fangen, müssen Sie den Angelplatz wechseln.

13. Sie werden gebeten jeden Fisch sehr vorsichtig zu behandeln und ihn nur mit nassen Händen anzufassen. Drücken Sie den Fisch auf keinen Fall zusammen (speziell im empfindlichen Bauchbereich). Es empfiehlt sich den Fisch die ganze Zeit im Wasser zu belassen. Wenn Sie ein Foto machen möchten, kann der Fisch für maximal 10 Sekunden aus dem Wasser gehoben werden. Es ist verboten den Fisch an das Ufer zu legen (Trockenlanden). Es sind ausschließlich Kescher mit Silikonnetz erlaubt.

14. Der minimal einzuhaltende Abstand zwischen zwei Anglern beträgt 100 Meter, es sei denn beide Angler sind mit einer geringeren Distanz einverstanden.

15. Auf Anfrage ist der Angler verpflichtet den Fluss an der nächstmöglichen und sichersten Stelle zu überqueren, sich auszuweisen und sein Angelgerät dem Fischereiaufseher, anderen Fliegenfischern mit Tageslizenz und den Verpächtern vorzuzeigen.

16. Durch den Kauf der Lizenz bestätigt der Angler, dass er die Fischereibedingungen vollständig gelesen und verstanden hat. Die Lizenz ist nicht auf andere Personen übertragbar. Die Missachtung der Fischereibestimmungen führt zum sofortigen Erlöschen der Angelerlaubnis. Abhängig von der Schwere des Verstoßes, kann das auch zu einem lebenslangen Angelverbot an unseren Gewässern führen. Jeder Angler muss sich beim Kauf der Lizenz mit einem gültigen Lichtbildausweis ausweisen. Sie werden darum gebeten nicht auf Weideflächen oder Äckern zu laufen bzw. zu fahren und Ihr Auto auf einem adäquaten Parkplatz abzustellen.

Fischarten

Äsche (Thymallus thymallus): Keine Entnahme! Catch and Release only!

Regenbogenforelle (Oncorhynchus mykiss): Keine Entnahme! Catch and Release only!

Bachforelle (Salmo trutta fario) Keine Entnahme! Catch and Release only!

Wegbeschreibung

A8 München – Salzburg bis Golling an der Salzach, Österreich

Auf A10 Ausfahrt 28-Golling nehmen

Anschlussstelle Golling und B159 bis Bluntaustraße folgen

Unterkunft

Parkplatz Bluntautal (direkt unterhalb Göllhof)

Bluntaustraße 5440, 5440 Golling an der Salzach, Österreich

Letzte Parkmöglichkeit vor Ort, dem Parkplatz folgt eine Privatstraße (Bluntaustraße) – Befahren verboten!

Comming Soon – sobald Ende Mai in Österreich die Hotellerie wieder öffnen darf.

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